
EHLSCHEIDER ASTPLATZ
Auf dem Astplatz können Ehlscheider Bürgerinnen und Bürger ihren Ast- und Strauchschnitt entsorgen.
Die vorherige Anmeldung (1 Tag vorher) beim 1. Abgeordneten Michael Mayer (02634/1657) ist grundsätzlich erforderlich.
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Öffnung und Regelungen:
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Für die Anfuhr auf den Lagerplatz ist Folgendes zu beachten:
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nur Gartenreisig, Baum- und Strauchschnitt
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keine Baum- und Strauchwurzeln
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kein Rasenschnitt
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Außerdem weisen wir darauf hin, dass nach dem 1. März bis ​zum 30. September das Hecke-Schneiden verboten ist. Das wird durch das Bundesnaturschutzgesetz geregelt und ist in Paragraph 39 verankert. Er bezieht sich auf den starken Rückschnitt bzw. die vollständige Beseitigung und gilt auf öffentlichen Flächen ebenso wie auf einem Privatgrundstück.
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Ein schonender Form- und Pflegeschnitt in diesem Zeitraum ist jedoch gestattet, es empfiehlt sich, die Sträucher jedoch auf Nester zu kontrollieren.
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Nicht vergessen: Die Anlieferung muss grundsätzlich 1 Tag vorher telefonisch angemeldet werden.​
Info Gemeindeverwaltung:
Telefon-Nr. 02634-2207 oder online: tourist@ehlscheid.de