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Das Ehlscheider Wappen

Nachdem der Gemeinderat am 07.11.1990 beschlossen hatte, ein Wappen für die Ortsgemeinde einzuführen, wurden zwei Entwürfe zur Beratung und Entscheidung vorgelegt.

Hierzu bedurfte es auch der Zustimmung , des Landeshauptarchivs Koblenz. Der Gemeinderat entschied sich für das abgebildete Wappen. Die Kreisverwaltung Neuwied erteilte unter dem Datum vom 15. November 1991 hierzu die Genehmigung und fertigte eine entsprechende Urkunde aus.

Das Wappen wird wie folgt beschrieben: „im grünen Feld ist ein Ziehbrunnen dargestellt, der bis in die 80er Jahre des vorigen Jahrhunderts die Wasserversorgung zu Ehlscheid sicherte.
Zeitweise gab es mehrere Brunnen. Die Eichenblätter verweisen auf die umliegenden Wälder, ohne die Ehlscheid sich nicht hätte zum Kurort entwickeln können.
Die Ähre bringt die Landwirtschaft in Erinnerung, die noch in den 60er Jahren des 20. Jahrhunderts das Leben der Dorfbewohner prägte.
Das Wappenschild, gespalten durch eine eingebogene Spitze, darin über einem überdachten goldenen Ziehbrunnen eine goldene Ähre, die rechts und links von je einem silbernen Eichenblatt begleitet ist', vorn in Gold vier rote Schrägbalken, hinten von Silber und Rot gerautet".

Dem genehmigten Wappen liegt folgende Erläuterung zugrunde:
„Die wiedischen Schrägbalken weisen darauf hin, dass das Ehlscheider Umland zum Burgfrieden der Grafen von Wied gehörte.
Der angrenzende wiedische Hof Gommerscheid wurde bereits 1219 erwähnt, wo sich ein wiedischen Ortsadel niedergelassen hatte. Auch der später entstandene Ort Ehlscheid ist hinsichtlich der Entstehung den Aktivitäten der Gommerscheider Hofleute zu verdanken.
Ein Güternachweis um 1600 zählt die wiedischen Güter im einzelnen auf. Im Jahr 1300 wird der Rheinecker Hof zu Ehlscheid das erste Mal erwähnt-, zudem ist dies die Ersterwähnung von Ehlscheid.
Am Ausgang des Mittelalters gelangte der Hof nach einer wechselvollen Geschichte in das Eigentum der Grafen von Wied.
Das Wappen übernimmt jenes der Burggrafen von Rheineck, indem rote Rauten auf silbernem Grund dargestellt werden".

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